Bad-Trißl-Str. 73, 83080 Oberaudorf · +49 (0) 8033 200 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 08033 / 200

Patienteninfos im Bereich Psychosomatik

Alles Wichtige zur psychoonkologischen und psychosomatischen Begleitung

Checkliste zum Erstgespräch

  • Einweisung bzw. Kostenzusage des Kostenträgers (bei stationärer Aufnahme)
  • Aktuelle Arztbriefe und Diagnoseübersicht, sofern vorhanden
  • Versicherungskarte / Personalausweis
  • Fragen oder Themen, die Ihnen wichtig sind
  • Bei Bedarf: Angehörige, die Sie einbeziehen möchten

Downloads

📄 Informationsblatt Psychoonkologie

Überblick über unser Beratungs- und Therapieangebot (PDF, Muster).

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📄 Angehörigen-Informationen

Wie Angehörige unterstützt werden können.

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Häufige Fragen zum Bereich Psychosomatik

Unterliegen die Gespräche der Vertraulichkeit?

Ja, alle Gespräche unterliegen der ärztlichen und psychologischen Schweigepflicht. Inhalte werden nur mit Ihrem Einverständnis an weitere Behandelnde weitergegeben.

Wie läuft eine psychoonkologische Einzeltherapie ab?

In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam Ihr Anliegen und die passende Therapieform. Darauf aufbauend folgen regelmäßige Einzel- oder Gruppensitzungen.

Werden auch Angehörige unterstützt?

Ja, unser Team bietet eigene Beratungsgespräche für Angehörige an, unabhängig davon, ob die betroffene Person selbst in Behandlung ist.

Wer übernimmt die Kosten für die psychoonkologische Begleitung?

Im Rahmen eines stationären Aufenthalts ist die psychoonkologische Begleitung in der Regel in der Behandlung enthalten. Für ambulante Beratung klärt unser Sozialdienst die Kostenübernahme.

Wie lange dauert die psychosomatische Begleitung?

Die Dauer richtet sich nach individuellem Bedarf und wird gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch besprochen.

Wie erhalte ich eine Zweitmeinung oder ein Beratungsgespräch?

Über unser Beratungsangebot im Bereich Psychosomatik können Sie unabhängig von einem stationären Aufenthalt ein Gespräch vereinbaren.